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Kostenbeteiligung der Krankenkassen Individuelle Ernährungsberatung |
Als qualifizierte Ernährungsberaterin VDOE kann ich Ihnen die Möglichkeit bieten eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse für meine Kurse, Kleingruppen- und Einzelberatungen zu sichern.
Eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen ist
garantiert, Umfang und Höhe variiert je nach Vorgeschichte, Kasse und in Anspruch genommene Leistung zwischen Erstattung von
1/4 der anfallenden Kosten und vollständiger Kostenübernahme. Eine Zuzahlung der privaten Krankenkasse ist i.d.R. eine
Einzelfallentscheidung, die sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Fallbeispiel 1 - Einzelberatung:
Ein Mutter mit zwei Kindern kam zu mir mit zwei ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Kinder.
Thema: Gewichtsreduktion / gesunde Familienkost.
Gewünschter Beratungsumfang: Paket 'medium' = 400 € für das erste Kind + 55,00 € für das Ernährungsprotokoll des zweiten Kindes, insgesamt 455 €.
Unser Kostenvoranschlag wurde seitens einer Ersatzkrankenkasse mit insgesamt 320 € bezuschusst.
Fallbeispiel 2 - Einzelberatung:
Ein junge Frau kam mit ihrem Kind (5 Monate).
Thema: Allergieprävention / Beikosteinführung.
Gewünschter Beratungsumfang: Paket 'Baby' = 150 € zzgl. Mehrwertsteuer, da keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse, in dem ich erläutere warum diese Maßnahme präventiv sinnvoll ist, werden Ihr 75 € seitens der Krankenkasse bezuschusst.
Fallbeispiel 3 - Kleingruppenberatung:
Zwei Mütter kamen mit ärztlicher Zuweisung zu mir, da ihre Säuglinge nicht gut zunahmen.
Thema: Gewichtsaufbau bei Säuglingen inkl. Beikostaufbau.
Gewünschter Beratungsumfang: Paket 'small' = 250 € + 3 x 5 € für die zweite Mutter + einmalig 55 € für das zweite Ernährungsprotokoll, insgesamt 320 €, d.h. 160 € p.P..
Unsere Kostenvoranschläge gingen an unterschiedliche Kassen und wurden mit 75 € bzw. 160 € bezuschusst.
Fallbeispiel 4 - Präventionskurs:
Ein Mutter mit Säugling organisiert für sich und drei weitere Mütter den Kurs 'Von der Milch zum Brei an'.
Sie ist bei der Techniker Krankenkasse versichert und zahlt daher lediglich 5 €. Die drei weiteren Mütter sind bei der BEK, einer BKK und privat versichert. Sie zahlen zunächst 25 €. Nach Einreichen der Teilnehmerbestätigung erstattet die BEK 20 €, die BKK und die private Versicherung jedoch leider gar nichts.
Zu den Fallbeispielen:
Sie sehen: je nach Krankenkasse und Fall kann die Beteiligung völlig unterschiedlich ausfallen. Fragen Sie bei mir an - dann kann ich Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag und berate Sie zu den Möglichkeiten der Krankenkassenzuzahlung. I.d.R. wird eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung bei Erkrankung(en) gebraucht um die Kostenbeteiligung zu sichern. Wie in den Fallbeispielen 2 und 6 sichtbar ist dies aber nicht immer nötig!
Nimm mit mir Kontakt auf.